Berlin, 7. April 2017 - Die von der Berliner Online-Plattform für Ferien-Apartments Wimdu.de und anderen Klägern eingelegte Berufung gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot hat am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) einen durchschlagenden Erfolg erzielt.
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