Bahnfahrt erster Klasse mit Ticket zweiter Klasse? - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice
Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Achim P. aus Hannover:
Gerade vor Weihnachten sind die Züge wieder überall hoffnungslos überfüllt. Darf ich mich mit meinem Zweite-Klasse-Ticket auch in ein Abteil der ersten Klasse setzen, wenn sonst nichts mehr frei ist?
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Selbst bei extremem Platzmangel haben Zugpassagiere mit einem Fahrschein für die zweite Klasse kein Anrecht auf einen Platz in der ersten Klasse. Das ist in § 13 der Eisenbahn-Verkehrsordnung sogar gesetzlich geregelt. Allerdings kann der jeweilige Zugchef eigenständig entscheiden, ob er aus Sicherheitsgründen in einem überfüllten Zug die erste Klasse allgemein freigibt. Er informiert die Reisenden darüber in der Regel mit einer Lautsprecherdurchsage. Wer ohne Erlaubnis mit einem Ticket für die zweite Klasse in der ersten Klasse fährt, ist ein Falschfahrer. Wird er von einem Zugbegleiter erwischt, gilt dann beispielsweise bei der Deutschen Bahn: Entweder er verlässt die erste Klasse oder er bezahlt die Preisdifferenz zum Fahrschein erster Klasse. Ein erhöhtes Beförderungsentgelt, also ein Bußgeld von mindestens 60 Euro, ist nur fällig, wenn der Fahrgast beides verweigert und einfach sitzen bleibt. Diese Regelung gilt für den Fern- und Nahverkehr. Insbesondere für Vielfahrer gibt es oft auch günstige Upgrades zur ersten Klasse. Gerade in der Weihnachtszeit daher der Tipp: Reisende sollten sich rechtzeitig über aktuelle Möglichkeiten für die jeweilige Strecke und den gewünschten Zug und Tarif informieren.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.222
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com
Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de
- Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden oder Registrieren.
- Druckversion
- PDF Version