Für wen lohnt sich ein Dienstwagen?

Von pr-gateway Do, 29/06/2017 - 10:17

ARAG Experten sagen, wann und wie hoch Firmenwagen besteuert werden

Wenn der Chef seinen Mitarbeitern einen Dienstwagen stellt, interessiert sich auch das Finanzamt dafür: Denn ein sogenannter geldwerter Vorteil muss versteuert werden. Trotzdem kann sich ein Dienstwagen durchaus lohnen. Was zu beachten ist, sagen ARAG Experten.

Die Ein-Prozent-Regel
Zahlreiche Arbeitnehmer fahren täglich mit dem Firmenwagen zur Arbeit. Und nicht nur das: Meist wird der Firmenwagen mit Zustimmung des Chefs auch privat genutzt, denn das rentiert sich eher als ein Privatwagen. Schließlich zahlt der Arbeitgeber häufig die laufenden Kosten. Vom Kaufpreis über den Kraftstoff bis zur Reparatur und Kfz-Steuer; manchmal sogar - je nach Absprache - Garagenmiete oder Parkgebühren. Diese private Nutzung rechnet das Finanzamt jedoch als geldwerten Vorteil an und kassiert Einkommensteuer. Grundsätzlich veranschlagt der Fiskus monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil. Beträgt der Listenpreis 25.000 Euro, hat der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil von 250 Euro. Das macht 3.000 Euro pro Jahr, die zum Einkommen zählen und versteuert werden müssen.

Fahrtenbuch statt Ein-Prozent-Regel
Es gibt eine Möglichkeit, das Firmenauto ohne die Ein-Prozent-Regel zu versteuern: das Fahrtenbuch. Dies lohnt sich in der Regel für Angestellte, die das Firmenauto nur selten privat nutzen. Je mehr Dienstfahrten, desto eher lohnt ein Fahrtenbuch; je mehr Privatnutzung, desto eher die Ein-Prozent-Variante, so ARAG Experten.

Wechsel zum Fahrtenbuch
Wer mit dem Firmenwagen unterwegs ist, kann nicht im laufenden Jahr beginnen, ein Fahrtenbuch für das Fahrzeug zu führen - zumindest nicht, um die Eintragungen steuerlich anerkannt zu bekommen. Will man von der pauschalen Ein-Prozent-Regelung zur Besteuerung nach Fahrtenbuch wechseln, ist das nur zu Beginn eines Jahres möglich. Mitten im Jahr wird die Besteuerungsart für einen Dienstwagen nicht geändert, entschied kürzlich der Bundesfinanzhof. Nicht verboten ist es laut ARAG Experten, ein Fahrtenbuch zu führen und sich am Ende zu entscheiden, trotzdem nach der Ein-Prozent-Methode mit dem Finanzamt abzurechnen, wenn dies steuerlich günstiger ist (BFH, Az.: VI R 35/12)

Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
Bei Anwendung der Ein-Prozent-Regelung bewertet das Finanzamt zusätzlich Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als geldwerten Vorteil. Für die Berechnung gibt es zwei unterschiedliche Methoden:

1.Die 0,03-Prozent-Regel
Pro Entfernungskilometer und Monat werden 0,03 Prozent des Listenpreises veranschlagt und vom Arbeitgeber dem Bruttolohn hinzugerechnet. Bei einer Fahrt von 20 Kilometern und einem Kaufpreis von 25.000 Euro kämen zu den 250 Euro monatlich 150 Euro dazu, die der Arbeitnehmer versteuern muss. Andererseits kann er die Pendlerpauschale als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

2.Regel für Wenigfahrer
Hierbei können Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil nicht mehr wie grundsätzlich mit 0,03 Prozent ansetzen, sondern mit nur 0,002 Prozent. Voraussetzung ist, dass sie im Schnitt an weniger als 15 Tagen pro Monat oder maximal 180 Tagen im Jahr mit dem Firmenwagen von zu Hause zum Job pendeln. Es zählen die tatsächlichen Fahrten, die durch schriftliche Aufzeichnungen einzeln nachgewiesen werden müssen (BFH, Az.: VI R 57/09).

Dienstwagen ohne private Nutzung
Verbietet der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmenautos, unterbleibt eine Versteuerung. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bei einem ernst gemeinten Nutzungsverbot allerdings zur Überwachung verpflichtet. Sonst unterstellt das Finanzamt, dass der Wagen doch privat genutzt wird und das Nutzungsverbot nur zum Schein ausgesprochen wurde.

Das könnte Sie auch interessieren:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/4691/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

Dieser Beitrag wurde hier eingestellt von:
Adenion GmbH
Die ADENION GmbH bietet innovative Online-Dienste an, um Unternehmen, Organisationen und Agenturen zu unterstützen, diese neuen Herausforderungen zu meistern. Mit der wachsenden Bedeutung der Social ...
Mehr Infos ...