DEHOGA PM 20/35 Lockdown-Hilfen für das Gastgewerbe - Erwartungen der Betriebe dürfen nicht enttäuscht werden
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PM 20/35
Lockdown-Hilfen für das Gastgewerbe
Erwartungen der Betriebe dürfen nicht enttäuscht werden
Es geht auch um das Vertrauen in das gesprochene Wort der Politik. Die Unternehmer brauchen Planungssicherheit.
(Berlin, 3. November 2020) Seit Montag befindet sich das Gastgewerbe wieder im Lockdown, doch die Details zu den Entschädigungen sind weiter unklar. „Die am 28. Oktober angekündigten Entschädigungen der finanziellen Ausfälle müssen jetzt schnell und unbürokratisch kommen“, fordert Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). Zugesagt wurde eine Entschädigung in Höhe von 75 beziehungsweise 70 Prozent des Umsatzes im Vorjahresmonat. „Die Betriebe verlassen sich auf das gesprochene Wort der Politik“, so Zöllick und drängt auf umgehende Klarheit zur konkreten Ausgestaltung des Entschädigungsprogramms. „Die Erwartungen der Betriebe dürfen jetzt nicht enttäuscht werden.“ Die Hilfen müssten noch im November fließen. Schnelle Abschlagszahlungen seien unverzichtbar. „Es geht um das Vertrauen von Unternehmern in das gesprochene Wort der Politik.“ Die Entschädigung müsse dabei für alle Unternehmen der Branche unabhängig ihrer
Größe gelten. Das EU-Beihilferecht ließe das zu.
Die Zeit drängt. Unternehmer wie Mitarbeiter benötigten dringend Planungssicherheit. „Unsere Betriebe sind keine Garagen, die man einfach zusperrt“, so Zöllick und verweist auf die Vielzahl noch offener praktischer Fragen, insbesondere zum Thema, welche Umsätze wie angerechnet werden. „Was ist mit geringen Umsätzen aus Übernachtungen von Geschäftsreisenden beziehungsweise aus dem Abhol- und Lieferservice? Wie werden Umsätze von Kantinen bewertet, die kaum noch Gäste haben, da sich viele Mitarbeiter im Homeoffice befinden?“ Bei der Verkündung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe sei von Bundesminister Altmaier und Bundesminister Scholz lediglich auf die EU-Beihilferegelungen verwiesen worden sowie auf die Anrechnung des Kurzarbeitergeldes.
Die Betriebe im Gastgewerbe stehen mit dem Rücken zur Wand. Aufgrund des Shutdowns im Frühjahr und auch nach dem Neustart hat die Branche bereits massive Umsatzverluste erlitten. Im Oktober kamen die Beherbergungsverbote und Sperrzeiten-Regelungen von 21 Uhr, 22 Uhr oder 23 Uhr hinzu. Stornierungen von Übernachtungen und Veranstaltungen führten zu weiteren erheblichen Einbußen. Jedem dritten Betrieb droht laut DEHOGA ohne ausreichende Hilfe das Aus.
Alle Beteiligten sollten ein maximales Interesse am Gelingen des November-Hilfsprogramms haben, so Zöllick. „Wenn unserer Branche quasi ein Berufsverbot auferlegt wird und sie damit ein Sonderopfer bringt, um einen allgemeinen Lockdown für die Wirtschaft zu verhindern und die Schulen offen zu halten, dann muss der Schaden kompensiert werden – und zwar umfassend und unverzüglich.“ Auch mit Blick auf die Diskussion um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen macht Zöllick deutlich: „Wenn die angekündigte Finanzhilfe nicht in zeitlicher Nähe zur Grundrechtseinschränkung zur Verfügung gestellt wird, dann kann die nur vage Aussicht auf diese Finanzhilfe auch nicht die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs begründen und legitimieren.“ Eine Klagewelle sei vorprogrammiert.
Sie finden die Pressemitteilung auch auf unserer Website. (https://www.dehoga-bundesverband.de/presse-news/pressemitteilungen/detail/news/lockdown-hilfen-fuer-das-gastgewerbe-erwartungen-der-betriebe-duerfen-nicht-enttaeuscht-werden-es-geht-auch-um-das-vertrauen-in-das-gesprochene-wort-der-politik-die-unternehmer-brauchen-planungssicherheit/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=edd5d03a2d15c07bc0ac372b57b183e4)
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