DEHOGA PM 21/17 DEHOGA - Verlängerung des Insolvenzschutzes dringend geboten
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PM 21/17
DEHOGA:
Verlängerung des Insolvenzschutzes dringend geboten
Hilfen noch nicht überall angekommen und reichen nicht aus
(Berlin, 5. Mai 2021) Nach über einem Jahr Pandemie spitzt sich die Lage im Gastgewerbe zu. „Das Gastgewerbe befindet sich im siebten Monat des zweiten Lockdowns. Viele unserer Betriebe sind am Ende ihrer Kräfte – finanziell, psychisch, emotional“, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), und fordert schnellere und verbesserte Hilfen für alle betroffenen Unternehmen sowie die Verlängerung des Insolvenzschutzes für klar definierte Sondersachverhalte.
Laut einer aktuellen DEHOGA-Branchenumfrage, an der sich 4.720 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten, verzeichneten die Betriebe im April Umsatzeinbußen in Höhe von 75,2 Prozent im Vergleich zum April-Umsatz im Vor-Corona-Jahr 2019. Umso wichtiger sind die staatlichen Hilfen. Doch hier hakt es. Noch immer warten laut den vorliegenden Ergebnissen 10,6 Prozent der Betriebe auf die vollständige Auszahlung der Novemberhilfe und 10,4 Prozent auf die Dezemberhilfe. Auch beim aktuellen Förderprogramm der Überbrückungshilfe III melden 79,2 Prozent noch keinen Eingang der dringend benötigten Gelder.
Die stockende Auszahlung der Hilfen hat Folgen. Für 70,0 Prozent der Betriebe sind die offenen Zahlungen existenziell. Jeder vierte Unternehmer (25,6 Prozent) zieht eine Betriebsaufgabe in Erwägung. 6,1 Prozent der Betriebe sehen konkret die Gefahr, dass sie in den nächsten drei Wochen einen Insolvenzantrag für ihren Betrieb stellen müssen. Darüber hinaus reichen die Hilfen nicht aus. 27,6 Prozent der Unternehmer geben an, dass sie von den Fördergrenzen der Hilfsprogramme betroffen seien. Zudem würde die Überbrückungshilfe III nur 48,0 Prozent der Verluste abdecken.
Vor diesem Hintergrund hat Zöllick kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung den Insolvenzschutz nicht verlängern will. „Es ist absolut inakzeptabel, wenn Unternehmen, die ohne Verschulden in diese Notlage geraten sind, die keine Verantwortung für die Komplexität der Antragstellung tragen und die noch immer auf die Hilfen warten, jetzt gezwungen werden, einen Insolvenzantrag stellen müssen“, so Zöllick. Gleiches gelte für die Unternehmen, die aufgrund der Höchstgrenzen bei der Überbrückungshilfe III noch keine ausreichenden Hilfen beantragen können. Für diese Unternehmen sei die Aussetzung der Antragspflicht dringend geboten. „Wir appellieren an die politischen Entscheider, noch in dieser Woche die Verlängerung des Insolvenzschutzes für diese Ausnahmetatbestände zu beschließen.“
Zöllick betont: „Es ist ein Gebot der Stunde, die Hilfslücken zu schließen und das Überleben der Unternehmen zu gewährleisten. Wir sehen jetzt Licht am Ende des Tunnels. Es wäre verantwortungslos, bei den Unternehmen jetzt den Stecker zu ziehen, die ohne eigenes Verschulden in die Notlage geraten sind.“
An der Blitz-Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes zur wirtschaftlichen Lage und zum Stand der Hilfszahlungen beteiligten sich in der Zeit vom 3. bis 5. Mai 4.720 gastgewerbliche Betriebe.
Sie finden die Pressemitteilung auch auf unserer Website. (https://www.dehoga-bundesverband.de/presse-news/pressemitteilungen/detail/news/dehoga-verlaengerung-des-insolvenzschutzes-dringend-geboten/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=8e33e9b6a40de7f706ce3907279770a6)
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